Der Arbeitsprozess Regionale Agenda 21 am Schaalsee
„Das Konzept der Biosphärenreservate betrifft eine der wichtigsten Fragen, denen die Welt heute gegenübersteht: Wie können wir den Schutz der biologischen Vielfalt, das Streben nach wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung und die Erhaltung kultureller Werte miteinander versöhnen? Biosphärenreservate sind Gebiete, bestehend aus terrestrischen und Küsten- sowie Meeresökosystemen oder einer Kombination derselben, die international im Rahmen des UNESCO-Programmes „Der Mensch und die Biosphäre“ (MAB) anerkannt sind. Im März 1995 organisierte die UNESCO in Sevilla/Spanien eine internationale Expertenkonferenz. Die dort ausgearbeitete Sevilla-Strategie empfiehlt konkrete Schritte für die weitere Entwicklung der Biosphärenreservate im 21. Jahrhundert.“(UNESCO (Hrsg.), 1996).
Danach wird gerade den Biosphärenreservaten eine bedeutende Rolle
als Demonstrationsstandort und Drehscheibe für Aktivitäten im
Zusammenhang mit nachhaltiger, regionaler Entwicklung und
Landnutzungsplanung zugewiesen, die einen wesentlichen Beitrag zur
Umsetzung der 1992 auf dem Umweltgipfel in Rio bzw. der Folgekonferenz
in Johannisburg (2002) verabschiedeten Ziele der Agenda 21 leisten.
Im Gegensatz zu bisherigen klassischen Fachplanungen in
Großschutzgebieten, wurden mit dem vorliegenden Rahmenkonzept als
querschnittsorientiertem Regionalen Entwicklungskonzept neue Wege
beschritten. Die Aufstellung des Rahmenkonzeptes erfolgte nicht intern
durch die Biosphärenreservatsverwaltung sondern kooperativ und
konsensorientiert innerhalb eines Agenda 21 Prozesses:
- in gemeinsamer Projekt-Trägerschaft des Amtes für das Biosphärenreservat Schaalsee (AfBRSCH), mit den Landkreisen Ludwigslust und Nordwestmecklenburg, den Ämtern Gadebusch-Land, Wittenburg-Land, Zarrentin und Rehna sowie den Gemeinden im Gebiet. Die Koordination des Projektes erfolgte durch das Amt für das Biosphärenreservat Schaalsee. Die Projektabwicklung und die Mittelverwaltung wurde dem Förderverein Biosphäre Schaalsee e.V. übertragen;
- unter aktiver Mitwirkung, Mitgestaltung und im abschließenden Konsens mit den interessierten Bürgern und Bewirtschaftern der Region, regionalen Interessenvertretungen sowie Akteuren aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft wurden Leitbilder und Projekte erarbeitet;
- besonders umsetzungsorientiert, da zusätzlich zu den Planungskosten Mittel für die Entwicklung und Unsetzung von Projekten zur Verfügung standen;
- unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB-Verfahren).
Neben den Eigenleistungen der Trägergemeinschaft wurde das
Projekt finanziell mit Mitteln des Umweltministeriums
Mecklenburg-Vorpommerns und der EU gefördert.
Die in der Region und in vielen Arbeitsgruppensitzungen erarbeiteten
und abgestimmten Ergebnisse gingen direkt in das Rahmenkonzept ein und
werden somit Bestandteil der zukünftigen Handlungsgrundlage des
Großschutzgebietes. Der Prozess lief sehr erfolgreich ab. Die besondere
Vorgehensweise wurde im September 2002 durch den 1. Preis des
Landesumweltwettbewerbes honoriert. Die Jury begründete ihre
Entscheidung mit der großen Beteiligung sowie der Vielzahl
verschiedener Projekte.
Die Vorteile des gewählten Agenda-Prozesses lagen eindeutig in der
großen Transparenz für die Akteure und interessierte Bevölkerung der
Region. Diese ermöglichte es, eigene Vorstellungen einzubringen und
gleichzeitig mehr über die unterschiedlichen Problemfelder und
Lösungskonzepte zu erfahren. Somit sind alle gesellschaftlichen
Gruppen, die Bevölkerung, die Politik, die Verwaltung und die
Wirtschaft miteinander ins Gespräch und zu einem Meinungsaustausch
gekommen, was ohne die Agenda 21 wahrscheinlich nicht möglich gewesen
wäre.

Foto: Diskussionsgruppe Arbeitsprozess Agenda 21

Foto: Diskussionsgruppe Arbeitsprozess Agenda 21


