Angeln im Biosphärenreservat Schaalsee
Grundsätzlich ist das Angeln nur vom Boot aus oder von dafür vorgesehenen Plätzen, wie Stegen oder Brücken, gestattet. Es ist verboten, Ufer- und Schilfbereiche durch die Einrichtung eines Angelplatzes zu schädigen. Bitte beachten Sie, dass nur Boote eingesetzt werden dürfen, die für die Seen des Biosphärenreservates registriert sind.
In Mecklenburg-Vorpommern besteht für den Fischfang mit der Handangel die Pflicht, den gültigen Fischereischein beim Ausüben des Angelns bei sich zu führen. Fischereischeinpflicht besteht ab vollendetem 14. Lebensjahr. Jüngere Kinder dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen, der im Besitz eine Fischereischeines ist, angeln.
Für Touristen gibt es einen zeitlich befristeten Fischereischein, den sogenannte Touristenfischereischein. Diesen Schein können Sie in zahlreichen Ämtern erhalten, auch im Amt Zarrentin und im Amt Wittenburg.
Die Liste der Ausgabestellen für Touristenfischereischeine finden Sie hier.
Wenn Sie im Biosphärenreservat angeln möchten, ist außerdem der Erwerb einer Angelkarte beim Fischereiberechtigten notwendig.
Adressen zum Erwerb von Angelkarten
- Röggeliner See: Angelverein Röggeliner See e.V., Burghard Michaelis, Tel: 0171 6402191 (auch Bootsverleih)
- Schaalsee /südlicher Teil: Schaalseefischerei Rehbohm, 19246 Zarrentin am Schaalsee, Tel: 038851 25354
- Schaalsee / Seeteile Techiner und Lassahner See: Forst- und Seenverwaltung Stintenburg, Tel: 038858 21206 oder Helge Rasim 0172 9939900
- Mechower See, Lankower See und Goldensee: Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe, Wittenburger Chaussee 13, 19246 Zarrentin am Schaalsee, Tel: 038851 30212
- Woezer See: BIMES Binnenfischerei GmbH, Guido Thies, Tel: 0171 7709376
Weiter Informationen finden Sie auf diesen Seiten:
Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern