Natura 2000

Als zentrale Bestimmung der FFH-Richtlinie muss jeder Mitgliedsstaat Gebiete benennen, erhalten und entwickeln, die für gefährdete Arten und Lebensräume wichtig sind. Diese Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) wurden bisher umgangssprachlich als FFH-Gebiete bezeichnet. Inzwischen haben die EU-Mitgliedstaaten knapp ein Fünftel der EU-Landfläche als Natura-2000-Flächen deklariert, insgesamt über 27.000 Gebiete, in Deutschland über 5.000 Gebiete. Dazu zählen Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) und Europäische Vogelschutzgebiete (SPA)
Im UNESC-Biosphärenreservat Schaalsee gibt es acht Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB). Außerderm ist der überwiegende Teil des Biosphärenreservates Schaalsee als Europäisches Vogelschutzgebiet ausgewiesen.