Der Weg zum „Biosphärenkindergarten“ oder zur „Biosphärenschule“

1. Formeller Beschluss:

Das Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe und die Schule bzw. Kita beschließen, im Rahmen des Projektes „Biosphärenschule“ bzw. „Biosphärenkindergarten“zusammenzuarbeiten. Der Zeitpunkt dafür ist variabel.

2. Festlegen der Ansprechpartner*innen:

Jeder Kooperationspartner legt eine/n Ansprechpartner*in und eine/n Stellvertreter*in fest, die den regelmäßigen Austausch sicherstellen.

3. Prüfen der Möglichkeiten:

Beurteilung der Erfüllung der Kriterien (mittels Checkliste) und Festlegung der Ziele der Kooperation durch die Kooperationspartner. Es wird auf Leitungsebene eine schriftliche Kooperationsvereinbarung geschlossen und unterzeichnet.

4. Auszeichnung als „Biosphärenkindergarten“ und  „Biosphärenschule“:

Übergabe der Anerkennungsurkunde und der entsprechenden Plakette mittels einer gemeinsamen öffentlichkeitswirksamen Einführungsveranstaltung.

5. Verlängerung der Zertifizierung und Evaluation

Die Anerkennung / Auszeichnung als „Biosphärenkindergarten“ bzw. „Biosphärenschule“ wird auf Grundlage einer jährlichen Dokumentation für einen Zeitraum von drei Jahren überprüft. Die Auszeichnung kann jeweils für drei weitere Jahre verlängert werden.

© D. Foitlänger

Netzwerk Biosphärenschulen und Netzwerk Biosphärenkindergärten
 

Im Netzwerk wird die Entstehung einer intensiven und langfristigen Zusammenarbeit zwischen den Biosphärenkindergärten bzw. -schulen sowie weiteren außerschulischen Partnern angestrebt.

Außerdem sind die Biosphärenschulen und Biosphärenkindergärten Bestandteil einer bundesweiten Initiative innerhalb des Netzwerkes der Nationalparks, Biosphärenreservate und Naturparks unter dem Dach von Nationale Naturlandschaften e.V.

© U. Müller

Weitere Informationen:
 

Kriterien Biosphärenkindergarten [pdf 0,3 MB]
 

Kriterien Biosphärenschule [pdf 0,3 MB]