Fairer See-Zugang: Naturschutz und Bootfahren am Schaalsee gemeinsam weiterentwickeln
Aufgrund seiner besonderen Natur ist der Schaalsee in weiten Teilen als Naturschutzgebiet ausgewiesen. In den Naturschutzgebieten ist das Befahren mit Booten eingeschränkt. Auch im Zarrentiner Becken ist das Befahren mit Booten auf bestimmte Bereiche und auf eine festgelegte Anzahl registrierter Wasserfahrzeuge ohne Motor begrenzt. Dazu zählen neben Ruder-, Paddel- und Segelbooten ebenso SUP-Boards und Modellboote. In Zarrentin können außerdem Tretboote, Ruderboote und Kajaks gemietet werden.
Seit einigen Jahren hat der Nutzungsdruck im südlichen Teil des Schaalsees merklich zugenommen. Das zeigt sich unter anderem an einer steigenden Zahl von Verstößen durch Zelten und Wildcampen. Auch ortsfremde und nicht für den Schaalsee registrierte Boote und SUP-Boards werden zunehmend festgestellt. Gleichzeitig gibt es unterschiedliche Interessen bei den bereits registrierten Wasserfahrzeugen: Die Inhaber der rund 300 seit vielen Jahren zugelassenen Boote möchten ihre Bootsplakette möglichst dauerhaft behalten und geben nur selten wieder welche ab. Gleichzeitig gibt es viele weitere Interessierte, die auch den See zum Bootfahren nutzen möchten. Die maximal zulässige Zahl der registrierten Wasserfahrzeuge ist jedoch bereits seit Jahren erreicht, so dass es eine lange Warteliste für Bootsplaketten gibt.
Das stellt die Biosphärenreservatsverwaltung vor eine besondere Herausforderung, denn der südliche Schaalseebereich hat nicht nur für die Erholungssuchenden eine hohe Bedeutung, sondern auch für brütende, rastende und mausernde Wasservögel. Mit seiner großen offenen Wasserfläche und den ausgeprägten Schilfgebieten gehört er zum EU-Vogelschutzgebiet “Schaalsee-Landschaft”. Gleichzeitig ist dieser Teil des Schaalsees – anders als die angrenzenden Seebereiche in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein – bisher noch nicht als Naturschutzgebiet gesichert.
Um den langfristigen Schutz auch hier sicherzustellen, soll auch der südliche Schaalsee als Naturschutzgebiet „Schaalsee - Zarrentiner Becken“ gesichert werden. Hierzu hat das das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V ein Ausweisungsverfahren eröffnet. Die gesetzlich vorgeschriebene Verbandsanhörung zur Ausweisung des Naturschutzgebietes endete zum 31. Juli; derzeit wertet das Ministerium die eingegangenen Stellungnahmen aus und nimmt die erforderliche Abwägung vor.
Sobald das Naturschutzgebiet „Schaalsee - Zarrentiner Becken“ durch das Umweltministerium erlassen ist, können auf dieser Grundlage die Regelungen zur Vergabe von Bootsplaketten konkreter abgestimmt und festgelegt werden. Dies soll über eine „Allgemeinverfügung“ des Biosphärenreservatsamtes Schaalsee-Elbe erfolgen, die die alte Befahrensanordung aus dem Jahr 1995 ersetzen und möglichst noch bis 2027 erlassen werden soll.
Im Vorfeld der Ausweisung des Naturschutzgebiets und als Reaktion auf den gestiegenen Nutzungsdruck wurden bereits im Juli 2025 und im Januar 2026 jeweils 50 zusätzliche befristete Bootsplaketten verlost.
Um die neuen Regelungen vorzubereiten und Lösungen zu entwickeln, die sowohl den Schutzzweck als auch die Interessen der Bootsplaketten-Inhaber und -Antragsteller, der Anwohner und der Touristen berücksichtigen, wurden bereits zahlreiche Gespräche geführt, u.a. mit Bürgermeister und Fraktionsvorsitzenden der Stadt Zarrentin am Schaalsee, mit dem Segelverein und dem Sportfischereiverein, der Interessengemeinschaft Schaliß und mit der Fischerei Rehbohm. Nach dem derzeitigen Stand soll die Anzahl der Boote dauerhaft erhöht und die Möglichkeit der Vergabe von Tagesplaketten eröffnet werden. Dabei sollen Vereine und Gewerbebetriebe weiterhin dauerhaft Bootsplaketten erhalten können. Wie die Vergabe an weitere Antragsteller künftig geregelt wird, ist noch Gegenstand der Abstimmung.
Die frühzeitige Zusammenarbeit zwischen Biosphärenreservatsamt, Kommune und Nutzern, um gemeinsam eine tragfähige Lösung zu finden, wurde von allen Beteiligten begrüßt.
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Hier antworten wir auf häufig gestellte Fragen:
1.) Warum wird ein neues Verfahren zur Vergabe der Bootsplaketten eingeführt?
Das Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe möchte mit diesem Verfahren dem hohen Andrang auf Bootsplaketten entgegenkommen und mehr Menschen ermöglichen, den südlichen Schaalsee mit einem registrierten Boot zu nutzen. Bisher wurden die für 5 Jahre abgeschlossenen Verträge auf Antrag verlängert, der Besitz einer Bootsmarke galt daher faktisch dauerhaft und konnte auch dauerhaft weitergegeben werden. Einer Warteliste mit mehr als 200 Einträgen steht jedoch eine Abmeldung von maximal 5 bis 10 Bootsmarken pro Jahr entgegen. Bei der jetzigen Regelung entstehen also Wartezeiten für Neuanträge von 20 bis 40 Jahren. Das resultiert vor allem daraus, dass Bootsplaketten faktisch dauerhaft weitergegeben werden können. Viele Bootsmarkenbesitzer geben die Plakette auch dann nicht zurück, wenn sie ihr Boot nicht nutzen. Dadurch gibt es zu wenig Bewegung bei der Vergabe neuer Bootsplaketten und die Wartezeiten sind zu lang.
2.) Warum wird ein Naturschutzgebiet “Schaalsee-Zarrentiner Becken” ausgewiesen?
Hierfür gibt es mehrere Gründe: Erstens sind alle anderen Bereiche am südlichen Schaalsee bereits als Naturschutzgebiet (NSG) mit entsprechenden Regelungen geschützt, so dass eine Lücke geschlossen wird. Zweitens können Verstöße bisher nicht gut verfolgt werden, das wird mit einer NSG-Verordnung vereinfacht. Damit wird es gerechter für diejenigen, die sich an die (bisher schon geltenden) Regeln halten. Und drittens ist die Verordnung die Grundlage für das neue Vergabeverfahren, dass dann über eine neue Allgemeinverfügung geregelt werden soll.
3.) Wie wird die Vergabe von Bootsplaketten ab 2027 geregelt?
Derzeit werden die Einzelheiten zur Vergabe der Bootsplaketten mit verschiedenen Interessengruppen abgestimmt. So bald alles geklärt ist und Einzelheiten feststehen, werden diese bekannt gegeben. Folgende Planungen sind bereits einvernehmlich abgestimmt:
- Künftig werden die bestehenden Verträge nicht mehr automatisch verlängert.
- Gewerbetreibende (Bootsverleih, Fischerei etc.) sollen die bisher genutzte Anzahl an Plaketten erhalten und regelmäßig verlängern können.
- Eine ähnliche Regelung soll es für Vereine und Interessengemeinschaften geben.
- Es ist geplant, 10 Tagesplaketten zu vergeben. Die Vergabe an Privatpersonen wird teilweise über Verlosungen erfolgen.
Dabei ist noch nicht geklärt, welche bisherigen Nutzer in die Verlosung einbezogen werden. Hier sind noch weitere Abstimmungen und Gespräche erforderlich.
4.) Wer informiert die Besitzer von Bootsmarken über Veränderungen. Müssen sie sich an das Biosphärenreservatsamt wenden oder kommt das Amt auf sie zu?
Das Biosphärenreservatsamt wird sich bei Veränderungen in der Nutzung der Plaketten und bei Neuvergabe von Bootsplaketten an die Inhaber der Plaketten und die Interessenten auf der Warteliste wenden und sie informieren.
5). Soll der Preis der Plaketten geändert werden?
Eine Bootsplakette kostet zurzeit 20 EUR im Jahr. Dieser Preis für Plaketten ist seit langer Zeit unverändert und vergleichsweise gering. Im Rahmen der Neuregelung der Vergabe von Bootsplaketten wird es voraussichtlich eine Änderung geben. Ein neuer Preis steht noch nicht fest. Dazu müssen noch weitere Abstimmungen erfolgen.
6.) Wird die Möglichkeit geschaffen, Tagesplaketten zu erwerben?
Im Rahmen der Neuregelung der Vergabe von Bootsplaketten ab 2027 wird auch geprüft, ob und wie Tagesplaketten vergeben werden können.
7.) Wird mit der Vergabe der Bootsplaketten auch ein Liegeplatz vergeben?
Nein. Wenn kein Bootsliegeplatz vorhanden ist, muss das Boot nach der Nutzung wieder aus dem Wasser entfernt werden.
8.) Dürfen wir weiterhin auf dem Schaalsee angeln?
Es ist nicht geplant, die bisherigen Regelungen zu ändern. Das Angeln ist im bisherigen Umfang weiter erlaubt.
9.) Warum werden in 2025 nicht gleich 100 Bootsplaketten verlost, sondern 50 in 2025 und weitere 50 in 2026?
Die Neuvergabe der Bootsmarken ist mit einem großen Verwaltungsaufwand verbunden. Aus Kapazitätsgründen wird der Arbeitsaufwand deshalb auf zwei Jahre verteilt.
10.) Ist ein Elektromotor gestattet?
Auf der Seite Anträge und Formulare erhalten Sie die genauen Informationen für Bootsmarkeninhaber im Bereich des UNESCO-Biosphärenreservates Schaalsee in den Landkreisen Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg.
11.) Wo ist das Einsetzen der Boote gestattet?
Die vom Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe ausgestellten Bootsplaketten gelten ausschließlich für den Südbereich des Schaalsees in M-V. Sie gelten nicht für alle anderen Seebereiche, also auch nicht für den Lassahner See (siehe Karte Befahrensregelungen Seen). Das Einsetzen der Boote ist ausschließlich an der Einsetzstelle neben der Fischerei in Zarrentin am Schaalsee gestattet. Informationen zum Befahren des Schaalsee finden sie auch im Faltblatt Baden, Angeln, Boot fahren.
12.) Wird das Befahren der Fläche des Sees im Zarrentiner Bereich weiter eingeschränkt, z.B. zwischen Badestrand, Möwenburg und Schalliß?
Grundsätzlich nein. Es wird lediglich der Schutzbereich parallel der Röhrichtzone von 20 m auf 50 m im neuen Naturschutzgebiet Zarrentiner Becken erweitert. Dies ist eine Anpassung, die im Bereich von Schleswig-Holstein schon lange gültig ist. Der Bereich rund um die Möwenburg liegt im Naturschutzgebiet Schaalelauf, das 2007 festgesetzt wurde. An dieser Naturschutzgebietsverordnung werden keine Änderungen vorgenommen.
13.) Ist in der Verbandsanhörung zur geplanten Verordnung über das Naturschutzgebiet "Schaalsee - Zarrentiner Becken" auch die Neuvergabe der Bootsplaketten integriert?
Nein. Die Verbandsanhörung ist ein gesonderter Prozess mit einem anderen Zeitplan. Weitere Informationen finden Sie hier.