Mehr Schutz und mehr Bootsplaketten für den Schaalsee

Das Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe möchte der hohen Nachfrage nach Bootsplaketten für den Schaalsee entgegenkommen. Um die Balance zwischen Nutzung und Naturschutz zu sichern, führt das Umweltministerium M-V aktuell ein Verordnungsverfahren zur Unterschutzstellung des "Schaalsee-Zarrentiner Becken" durch.

Graugänse mit Jungen © D. Foitlänger
Graugänse mit Gössel

Das Interesse an Bootsplaketten für den Schaalsee ist seit vielen Jahren größer, als es die jetzige Regelung ermöglicht. Künftig sollen Möglichkeiten geschaffen werden, damit auch neue Interessierte eine Bootsplakette erhalten können. Aus diesem Grund wurde die Anzahl der Bootsplaketten im Juli 2025 und Januar 2026 um jeweils 50 erhöht.

Wenn mehr Boote für den Schaalsee zugelassen werden, muss gleichzeitig sichergestellt werden, dass z. B. Brut- und Rastvögel auf dem südlichen Schaalsee ausreichend geschützt werden. Eine praktikable Balance zwischen touristischer Nutzung und Naturschutz soll mit der Ausweisung als Naturschutzgebiet "Schaalsee - Zarrentiner Becken" erreicht werden. Dabei werden sowohl die Interessen von Anwohnern, Bootsplaketten-Inhabern und -Antragstellern als auch die von Touristen berücksichtigt.

Zur geplanten Verordnung über das Naturschutzgebiet "Schaalsee - Zarrentiner Becken" hat Anfang Juni die Verbandsanhörung begonnen (weitere Infos dazu erhalten Sie hier).

Die 100 zusätzlichen Plaketten für das Befahren des Schaalsees wurden durch Losverfahren aus dem Interessenpool der seit Jahren bestehenden Warteliste vergeben und bereits an die Ausgelosten verschickt. Die Verträge laufen - wie bei den bisherigen Plaketten - bis Ende 2026. Ab dem Jahr 2027 wird ein neues Vergabeverfahren für Bootsplaketten eingeführt. Bis zum Jahresende wird ausgewertet, ob die erhöhte Anzahl von insgesamt 100 Plaketten mit den Schutzzielen für den Schaalsee vereinbar ist. Erst danach soll die neue Obergrenze von 400 Booten statt bisher 300 die Grundlage des künftigen Vergabeverfahrens bilden.

Die Einzelheiten und weiteren Abläufe für das ab 2027 neu gestaltete Vergabeverfahren werden derzeit im Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Interessengruppen erarbeitet und sind noch nicht endgültig festgelegt. Nach den bisherigen Abstimmungen ist jedoch vorgesehen, den Bestandsschutz für Vereine und Gewerbetreibende zu gewährleisten und zugleich einen fairen Interessenausgleich zwischen den bisherigen Plaketteninhaberinnen und -inhabern sowie den Antragstellenden auf der Warteliste zu schaffen.


Sie haben Fragen dazu?

Das Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe bietet vorab eine Sprechstunde an, um Ihre Fragen direkt zu beantworten: 

Dienstag, 7. Juli 2026, von 14:00 bis 18:00 Uhr.

Damit wir die Gespräche besser planen können, bitten wir um eine Anmeldung mit Ihrem Namen und Ihrer E-Mail bzw. Telefonnummer unter E-Mail: bootsplaketten(at)bra-schelb.mvnet.de.

Sie erhalten dann eine Bestätigung mit einer genauen Uhrzeit.
 



Hier antworten wir auf häufig gestellte Fragen:
 

1.) Warum wird ein neues Verfahren zur Vergabe der Bootsplaketten eingeführt?
Das Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe möchte mit diesem Verfahren dem hohen Andrang auf Bootsplaketten entgegenkommen und mehr Menschen ermöglichen, den südlichen Schaalsee mit einem registrierten Boot zu nutzen. Bisher wurden die für 5 Jahre abgeschlossenen Verträge auf Antrag verlängert, der Besitz einer Bootsmarke galt daher faktisch dauerhaft und konnte auch dauerhaft weitergegeben werden. Einer Warteliste mit mehr als 200 Einträgen steht jedoch eine Abmeldung von maximal 5 bis 10 Bootsmarken pro Jahr entgegen. Bei der jetzigen Regelung entstehen also Wartezeiten für Neuanträge von 20 bis 40 Jahren. Das resultiert vor allem daraus, dass Bootsplaketten faktisch dauerhaft weitergegeben werden können. Viele Bootsmarkenbesitzer geben die Plakette auch dann nicht zurück, wenn sie ihr Boot nicht nutzen. Dadurch gibt es zu wenig Bewegung bei der Vergabe neuer Bootsplaketten und die Wartezeiten sind zu lang. 

2.) Warum wird ein Naturschutzgebiet “Schaalsee-Zarrentiner Becken” ausgewiesen?
Hierfür gibt es mehrere Gründe: Erstens sind alle anderen Bereiche am südlichen Schaalsee bereits als Naturschutzgebiet (NSG) mit entsprechenden Regelungen geschützt, so dass eine Lücke geschlossen wird. Zweitens können Verstöße bisher nicht gut verfolgt werden, das wird mit einer NSG-Verordnung vereinfacht. Damit wird es gerechter für diejenigen, die sich an die (bisher schon geltenden) Regeln halten. Und drittens ist die Verordnung die Grundlage für das neue Vergabeverfahren, dass dann über eine neue Allgemeinverfügung geregelt werden soll.

3.) Wie wird die Vergabe von Bootsplaketten ab 2027 geregelt?
Derzeit werden die Einzelheiten zur Vergabe der Bootsplaketten mit verschiedenen Interessengruppen abgestimmt. So bald alles geklärt ist und Einzelheiten feststehen, werden diese bekannt gegeben. Folgende Planungen sind bereits einvernehmlich abgestimmt:  
- Künftig werden die bestehenden Verträge nicht mehr automatisch verlängert.  
- Gewerbetreibende (Bootsverleih, Fischerei etc.) sollen die bisher genutzte Anzahl an Plaketten erhalten und regelmäßig verlängern können.  
- Eine ähnliche Regelung soll es für Vereine und Interessengemeinschaften geben.   
- Es ist geplant, 10 Tagesplaketten zu vergeben. Die Vergabe an Privatpersonen wird teilweise über Verlosungen erfolgen. 
Dabei ist noch nicht geklärt, welche bisherigen Nutzer in die Verlosung einbezogen werden. Hier sind noch weitere Abstimmungen und Gespräche erforderlich. 

4.) Wer informiert die Besitzer von Bootsmarken über Veränderungen. Müssen sie sich an das Biosphärenreservatsamt wenden oder kommt das Amt auf sie zu?
Das Biosphärenreservatsamt wird sich bei Veränderungen in der Nutzung der Plaketten und bei Neuvergabe von Bootsplaketten an die Inhaber der Plaketten und die Interessenten auf der Warteliste wenden und sie informieren. 

5). Soll der Preis der Plaketten geändert werden?
Eine Bootsplakette kostet zurzeit 20 EUR im Jahr. Dieser Preis für Plaketten ist seit langer Zeit unverändert und vergleichsweise gering. Im Rahmen der Neuregelung der Vergabe von Bootsplaketten wird es voraussichtlich eine Änderung geben. Ein neuer Preis steht noch nicht fest. Dazu müssen noch weitere Abstimmungen erfolgen. 

6.) Wird die Möglichkeit geschaffen, Tagesplaketten zu erwerben?
Im Rahmen der Neuregelung der Vergabe von Bootsplaketten ab 2027 wird auch geprüft, ob und wie Tagesplaketten vergeben werden können. 

7.) Wird mit der Vergabe der Bootsplaketten auch ein Liegeplatz vergeben?
Nein. Wenn kein Bootsliegeplatz vorhanden ist, muss das Boot nach der Nutzung wieder aus dem Wasser entfernt werden. 

8.) Dürfen wir weiterhin auf dem Schaalsee angeln?
Es ist nicht geplant, die bisherigen Regelungen zu ändern. Das Angeln ist im bisherigen Umfang weiter erlaubt. 

9.) Warum werden in 2025 nicht gleich 100 Bootsplaketten verlost, sondern 50 in 2025 und weitere 50 in 2026?
Die Neuvergabe der Bootsmarken ist mit einem großen Verwaltungsaufwand verbunden. Aus Kapazitätsgründen wird der Arbeitsaufwand deshalb auf zwei Jahre verteilt.
  
10.) Ist ein Elektromotor gestattet?
Auf der Seite Anträge und Formulare erhalten Sie die genauen Informationen für Bootsmarkeninhaber im Bereich des UNESCO-Biosphärenreservates Schaalsee in den Landkreisen Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg.

11.) Wo ist das Einsetzen der Boote gestattet?
Die vom Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe ausgestellten Bootsplaketten gelten ausschließlich für den Südbereich des Schaalsees in M-V. Sie gelten nicht für alle anderen Seebereiche, also auch nicht für den Lassahner See (siehe Karte Befahrensregelungen Seen). Das Einsetzen der Boote ist ausschließlich an der Einsetzstelle neben der Fischerei in Zarrentin am Schaalsee gestattet. Informationen zum Befahren des Schaalsee finden sie auch im Faltblatt   Baden, Angeln, Boot fahren. 

12.) Wird das Befahren der Fläche des Sees im Zarrentiner Bereich weiter eingeschränkt, z.B. zwischen Badestrand, Möwenburg und Schalliß?
Grundsätzlich nein. Es wird lediglich der Schutzbereich parallel der Röhrichtzone von 20 m auf 50 m im neuen Naturschutzgebiet Zarrentiner Becken erweitert. Dies ist eine Anpassung, die im Bereich von Schleswig-Holstein schon lange gültig ist. Der Bereich rund um die Möwenburg liegt im Naturschutzgebiet Schaalelauf, das 2007 festgesetzt wurde. An dieser Naturschutzgebietsverordnung werden keine Änderungen vorgenommen. 
  
13.) Ist in der Verbandsanhörung zur geplanten Verordnung über das Naturschutzgebiet "Schaalsee - Zarrentiner Becken" auch die Neuvergabe der Bootsplaketten integriert?
Nein. Die Verbandsanhörung ist ein gesonderter Prozess mit einem anderen Zeitplan. Weitere Informationen finden Sie hier.