Nur registrierte Boote und SUP-Boards sind gestattet!
Auf Grund seiner wertvollen Naturausstattung sind weite Teile des Schaalsees und der sich anschließenden Seenkette als Naturschutzgebiete ausgewiesen. Der individuelle Bootsverkehr ist deshalb auf eine limitierte Anzahl von registrierten Wasserfahrzeugen beschränkt. Das Limit der Boote ist voll ausgeschöpft. Plaketten für "Gastboote" auf dem See gibt es nicht.
Das Einsetzen von nicht registrierten Wasserfahrzeugen, dazu gehören auch Modellboote und SUP-Boards, ist auf sämtlichen Seen des UNESCO-Biosphärenreservates Schaalsee verboten. Außerdem sind das Surfen und das Tauchen mit Pressluftgeräten nicht gestattet.
Das gleiche gilt für den Mechower See, den Röggeliner See, den Woezer See und den Neuenkirchner See. Auf allen anderen Gewässern des Biosphärenreservates Schaalsee, dazu zählen auch die Flüsse Schilde und Schaale, ist das Befahren mit Wasserfahrzeugen jeglicher Art gänzlich ausgeschlossen.
Auch mit zugelassenen Booten gilt es, sich an die Regeln zu halten. Mehr Informationen zum Boot fahren auf den Gewässern im Biosphärenreservat Schaalsee finden Sie hier!