Statement des Biosphärenreservatsamtes Schaalsee-Elbe zur Fotovoltaikanlage in Neuenkirchen
Da die geplante FFV-Anlage im UNESCO Biosphärenreservat Schaalsee liegt, ist das Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe die zuständige Naturschutzbehörde. Sie wird im Rahmen des B-Planes als Träger öffentlicher Belange beteiligt und gibt eine Stellungnahme ab. Das Biosphärenreservatsamt handelt dabei im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und nach dem Gleichheitsgrundsatz.
Es betrachtet und beurteilt das Vorhaben aus Sicht des Naturschutzes. Im Focus der Betrachtungen stehen vor allem der Arten-und Biotopschutz, der Schutz von Ressourcen wie Luft und Wasser sowie der Schutz des Landschaftsbildes. Es liegt kein gesetzlicher Schutzstatus auf der genannten Fläche. Das Gebiet ist weder Landschafts- noch Naturschutzgebiet und kein NATURA-2000-Gebiet und unterliegt damit keiner nationalen und europarechtlichen Regelungen auf Grund einer Verordnung oder eines Gesetzes. Die Fläche liegt in der Entwicklungszone des Biosphärenreservats. Das Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe prüft die Belange des Natur- und Artenschutzes auf Grundlage von Gutachten der Planungsträger. Die Ergebnisse fließen in seine Stellungnahme ein.
Bei der Fläche handelt es sich vorwiegend um Ackerfläche, die konventionell bewirtschaftet wird. Aus naturschutzfachlicher Sicht hat diese Fläche keine überdurchschnittlich hohe ökologische Bedeutung. Trotzdem ist natürlich auch diese Fläche Lebensraum für Tiere und Pflanzen, u.a. für rastende Zugvögel. Um die Einschränkungen für Wildtiere zu minimieren, wurden durch das Biosphärenreservatsamt Ausgleichsmaßnahmen bzw. Planungsänderungen gefordert. Dazu gehören u.a. eine Verkleinerung und eine Segmentierung der FFV-Fläche, wodurch Korridore für Wildtiere und Rastflächen geschaffen werden. Außerdem wurde eine Abstandsregelung zum Kranichbrutplatz gefordert. Zum Schutz des Landschaftsbildes soll das gesamte Gebiet von einer breiten Hecke umgeben werden, die auch zur ökologischen Aufwertung der Landschaft beiträgt.
Bei allen Betrachtungen muss auch berücksichtigt werden, dass Biosphärenreservate Modellregionen für nachhaltige Entwicklung sind. Sie haben dabei sowohl die Aufgabe, die Biodiversität zu erhalten, als auch die nachhaltige regionale Wirtschaft und innovative, zukunftsfähige Projekte zu unterstützen. Der Bau von FFV-Anlagen ist im gesamten Biosphärenreservat nach derzeitiger Gesetzeslage ausschließlich auf der genannten Fläche möglich. Um die Energiewende voranzubringen, ist aber der Ausbau regenerativen Energien notwendig. Aus Sicht des Biosphärenreservatsamtes gehören Solaranlagen primär auf Dächer und andere bereits versiegelte und genutzte Flächen. Jeder „Verbrauch“ von Natur und Landschaft sollte vermieden oder wenigstens minimiert werden. Die grundsätzliche Entscheidung über die Siedlungsplanung muss jedoch im gesellschaftlichen Diskurs getroffen werden, und kann nicht vom Biosphärenreservatsamt angeordnet werden. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann seine Meinung äußern und den gewählten Stadtvertretern Argumente für oder gegen bestimmte Vorhaben liefern.
Das Biosphärenreservatsamt engagiert sich seit vielen Jahren im Bereich Erneuerbare Energien. Unter anderem hat sich das Kuratorium Schaalsee mit der Frage der Wärmeplanung der Kommunen beschäftigt. Das Biosphärenreservatsamt initiiert oder begleitet auch Projekte, z.B. das durch die Metropolregion Hamburg geförderte Projekt „Biosphäre.Regional-Nachhaltig“ mit einem Themenschwerpunkt Energie in der nachhaltigen Kommunalentwicklung oder das Forschungsverbundprojekt Elbe-Valley. Dabei geht es in Bezug auf Solaranlagen auch darum, die Hindernisse zum Bau von Anlagen in Siedlungsflächen zu minimieren und gute Beteiligungsmöglichkeiten zu schaffen.