Verbandsanhörung zur geplanten Verordnung über das Naturschutzgebiet "Schaalsee - Zarrentiner Becken" hat begonnen

Der touristische Nutzungsdruck auf dem südlichen Teil des Schaalsees ist in den letzten Jahren gestiegen. Mit der Ausweisung als Naturschutzgebiet soll dem entgegengewirkt werden – unter Berücksichtigung der Interessen von Bootsplaketten-Inhabern und -Antragstellern, Anwohnern und Touristen.

Zarrentin am Schaalsee © D. Foitlänger
Blick auf Zarrentin am Schaalsee

In den vergangenen Jahren ist der touristische Nutzungsdruck durch das Befahren des schutzwürdigen und schutzbedürftigen südlichen Teils des Schaalsees gestiegen. Das sogenannte Zarrentiner Becken befindet sich in der Pflege- und Entwicklungszone des Biosphärenreservats Schaalsee und gehört zum EU-Vogelschutzgebiet “Schaalsee-Landschaft”. Da dieser Bereich bislang - anders als die angrenzenden Seenbereiche „Strangen“, „Techin“ und „Schaalelauf“ - nicht als Naturschutzgebiet geschützt ist, soll diese Lücke mit der Ausweisung des Naturschutzgebiets (NSG) „Schaalsee - Zarrentiner Becken“ geschlossen werden.

Für die Kommunen und das Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe entstehen dadurch keine neuen Aufgaben. Die Verordnung schafft jedoch eine wichtige Grundlage, um dem gestiegenen Nutzungsdruck wirksam zu begegnen - etwa wenn gezeltet oder Feuer gemacht wird, Tiere im Röhricht gestört werden oder wenn nicht für den Schaalsee registrierte und gekennzeichnete Boote eingesetzt werden.
 

Obwohl der überwiegende Teil des “Schaalsee - Zarrentiner Beckens” Landeseigentum ist, und auch die des Zweckverbandes Schaalsee-Landschaft sowie die privaten Eigentümer ihre Zustimmung erklärt haben, wird die Öffentlichkeit vor Ort in die Neuregelung der Vergabe von Bootsplaketten einbezogen. Die genauen Einzelheiten des ab 2027 neu gestalteten Vergabeverfahren werden derzeit im Gespräch mit Interessenvertretern vor Ort und den Stadtvertretern abgestimmt. Vorgesehen ist unter anderem, voraussichtlich 100 zusätzliche Bootsplaketten und auch Tageskarten für das Befahren des Sees zuzulassen.
 

Die Vergabe von Bootsmarken ist ab 2027 in einer Allgemeinverfügung zum Befahren des Schaalsees vorgesehen – diese ist kein Bestandteil der aktuellen Ausweisung des NSG “Schaalsee - Zarrentiner Becken”. Im Rahmen der Verbandsanhörung erhalten die betroffenen Kommunen, Verbände und Fachkreise Gelegenheit, bis zum 29. Juli 2026 zum Verordnungsentwurf Stellung zu nehmen.
 

Über den gesetzlich festgelegten Rahmen der Verbandsanhörung hinaus können betroffene Bürgerinnen und Bürger per E-Mail ebenfalls bis zum 29. Juli 2026 Hinweise zum Verordnungsentwurf an das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V geben.

Weitere Informationen und die Detailkarten des geplanten NSG “Schaalsee-Zarrentiner Becken” finden Sie hier.

Schilfrohrsänger © O. Ulmer
Schilfrohrsänger