Naturschutzgebiete (NSG)

Naturschutzgebiet (NSG) ist die strengste Schutzkategorie des  Naturschutzes nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).  Im UNESCO-Biosphärenreservat Schaalsee sind 17 Naturschutzgebiete ausgewiesen. Das enstpricht etwa 14  Prozent der Gesamtfläche.  In Naturschutzgebieten ist die wirtschaftliche Nutzung nicht ausgeschlossen, sie muss jedoch mit dem Schutzziel vereinbar sein. In mehreren NSG des Biosphärenreservates findet z.B. eine extensive Weidewirtschaft statt. In den meisen NSG sind Wanderwege vorhanden, von denen aus man die Gebiete erleben kann.

Naturschutzgebiet am Boissower See © E. Dornblut


Naturschutzgebiete werden ausgewiesen, wenn besonderer Schutz für eine Landschaft, für Lebensräume oder für seltene Tier- und Pflanzenarten notwendig ist.  Mit der Ausweisung der Schutzgebiete wird zum Erhalt oder zur Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten beigetragen. Naturschutzgebiete können aber auch aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen sowie wegen ihrer Seltenheit oder besonderen Schönheit ausgewiesen werden.  Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets  oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind verboten.
 

Naturschutzgebiete sind im Gelände gekennzeichnet. Nur so kann beispielsweise ein Spaziergänger wissen, dass er sich in einem Schutzgebiet befindet und er die Wege nicht verlassen darf.  Die Waldohreule auf gelben Grund kennzeichnet die Naturschutzgebiete im Biosphärenreservat. In manchen westlichen Bundesländern ist es ein grünes Schild mit einem Seeader.

Zu den Naturschutzgebieten im UNESCO-Biopshärenreservat Schaalsee