Festsetzung „Schaalsee-Zarrentiner Becken“ als Naturschutzgebiet
Informationen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
Der südliche Teil des im Land Mecklenburg-Vorpommern gelegenen Teils des Schaalsees soll als Naturschutzgebiet festgesetzt werden. Die Ausweisung des Naturschutzgebiets “Schaalsee - Zarrentiner Becken” schließt die Lücke zwischen den bereits bestehenden Naturschutzgebieten Strangen und Techin.
Das Gebiet ist hinsichtlich der Ausprägung der verschiedenen Biotopflächen einschließlich des daran gebundenen Artenpotentials schutzwürdig und schutzbedürftig. Das Naturschutzgebiet ist Bestandteil des EU-Vogelschutzgebietes “Schaalsee-Landschaft” und der überwiegende Teil des Naturschutzgebietes ist Bestandteil des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung “Schaalsee (MV)".
Die Fläche liegt im Eigentum des Landes Mecklenburg-Vorpommern, des Zweckverbandes Schaalsee-Landschaft und im Eigentum Privater. Zweckverband und Privateigentümer haben ihre Zustimmung erklärt.
Durch die Ausweisung als Naturschutzgebiet entstehen für das Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe keine neuen Aufgaben.
Aufgaben werden durch diese Rechtsverordnung nicht übertragen, so dass keine Belastungen für die kommunalen Gebietskörperschaften entstehen.
Unterlagen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
Entwurf einer Verordnung zur Festsetzung des Naturschutzgebietes “Schaalsee - Zarrentiner Becken” (Naturschutzgebietsverordnung Zarrentiner Becken – NSGVO Zarrentiner Becken)
Begründung zum Entwurf einer Verordnung zur Festsetzung des Naturschutzgebietes “Schaalsee - Zarrentiner Becken”
Übersichtskarte für die Abgrenzungskarten (1.25.000)
Abgrenzungskarten (Luftbilder 1:4000)
Abgrenzungskarte 1
Abgrenzungskarte 2
Abgrenzungskarte 3
Abgrenzungskarte 4
Abgrenzungskarte 5
Abgrenzungskarte 6
Abgrenzungskarte 7
Abgrenzungskarten (schwarz-weiß 1:4000)
Abgrenzungskarte 1
Abgrenzungskarte 2
Abgrenzungskarte 3
Abgrenzungskarte 4
Abgrenzungskarte 5
Abgrenzungskarte 6
Abgrenzungskarte 7
Detailkarten (schwarz-weiß 1:3000 / 1:2000)
Abgrenzungskarte Schalliß
Abgrenzungskarte Stadt Strandbad
Abgrenzungskarte Strangendamm
Stellungnahmen zum Entwurf der Verordnung zur Festsetzung des Naturschutzgebietes “Schaalsee - Zarrentiner Becken” können an das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V geendet werden: Beteiligung.NSG(at)lm.mv-regierung.de.
Neuregelung der Vergabe von Bootsplaketten geplant
Auf Grundlage der NSG-Verordnung und in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Kommune, den Anliegern sowie den Vereinen und Verbänden, wird das Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe durch Allgemeinverfügung die Vergabe von Bootsplaketten neu regeln.
Aktuelle Informationen hierzu finden Sie hier.