Das Kuratorium für das Biosphärenreservat

Im Sitzungssaal in Wittenburg sitzen Vertreterinnen und Vertreter des Kuratoriums für das UNESCO-Biosphärenreservat Schaalsee. © S. Hoffmeister

Auf Anregung des Biosphärenreservatsamtes und der Landräte der Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust wurde am 12. Januar 2000 das Kuratorium für das UNESCO-Biosphärenreservat Schaalsee gebildet.
 

Den Vorsitz hat abwechselnd jeweils ein Landrat für ein Jahr inne.
 

Zum Kuratorium gehören:

  • die Landräte der Landkreise Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg,
  • je zwei Vertretende der Ämter Zarrentin, Wittenburg, Gadebusch Rehna und Lützow Lübstorf, bestehend aus: - leitende/r Verwaltungsbeamte/in bzw. hauptamtliche/r Bürgermeister/in - einem aus der Mitte des jeweiligen Amtsausschusses gewählte/n Bürgermeister/in bzw. Ortsvorsteher/in,
  • ein/e Vertreter/in des Fördervereins Biosphäre Schaalsee e.V.,
  • ein/e Vertreter/in für den Kreisbauernverband Nordwestmecklenburg und den Bauernverband Ludwigslust e.V.,
  • ein/e Vertreter/in der nach § 30 anerkannten Naturschutzverbände,
  • ein/e Vertreter/in des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg,
  • ein/e Vertreter/in des Zweckverbandes Schaalsee-Landschaft,                                               
  • ein/e Vertreter/in für die Wirtschaftsfördergesellschaften der Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim,
  • ein/e Vertreter/in des Tourismusverbandes Mecklenburg-Schwerin,
  • ein/e Vertreter/in der Wasser- und Bodenverbände,
  • ein/e Vertreter/in auf Vorschlag der Kreisjugend- und Schülerverbände der Landkreise,
  • ein/e Vertreter/in einer Forschungseinrichtung.
     

Das Kuratorium versteht sich als Impulsgeber einer nachhaltigen Regionalentwicklung. Die Mitglieder des Kuratoriums beraten und vermitteln zwischen den Aufgaben des Biosphärenreservatsamtes, den Kommunen, Institutionen und anderen regional tätigen Behörden und Verbänden. Diese Aufgaben sind in der Satzung verankert.
 

Die Kuratoriumssitzungen finden zweimal pro Jahr statt.