Anträge und Formulare

Regionale Produkte mit Partnerplakette vom Eschenhof - Gemeinsam Gärtnern e.V. in Groß Rünz am Rande des Biosphärenreservates Schaalsee. © S. Hoffmeister

Antrag Regionalmarke
 

Antrag auf die Mitgliedschaft in der Partnerinitiative und Regionalmarke
Biosphärenreservates Schaalsee - Für Leib und Seele [pdf 0,8 MB]


Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet Regionalentwicklung und touristische Infrastruktur: Frau Hoffmeister | E-Mail: S.Hoffmeister(at)bra-schelb.mvnet.de

Ein Mann mit Gehörschutz und Motorsäge steht auf einem roten Hubwagen und schneidet die Äste einer Kopfweide. © B. Fellner

Baumschutz
 

Den Antrag  auf Fällung / Pflege von Einzel- bzw. Alleebäumen oder Baumreihen [pdf 0,8 MB] entsprechend §§ 18, 19 Naturschutzausführungsgesetz NatSchAG M-V können Sie hier einsehen, ausfüllen und speichern. 

Ein ausgewachsener Wolf aus großer Nähe in einem Gehege. © M. Hippke

Förderrichtlinie Wolf


Seit dem Jahr 2006 gibt es wieder dauerhaft freilebende Wölfe in Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderrichtlinie Wolf regelt unter anderem die Rahmenbedingungen für Kompensationszahlungen im Falle von getöteten oder verletzten Nutztieren. Weiterhin werden Präventionsmaßnahmen oder für laufende Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch den Wolf gefördert. 

Die aktuell geltende Fassung der Förderrichtlinie, entsprechende Antragsformulare sowie aktuelle Informationen finden Sie hier.


Ansprechpartner im Biosphärenreservatsamt ist das Sachgebiet Forschung und Monitoring: Herr Hippke | E-Mail: M.Hippke(at)bra-schelb.mvnet.de

Eine Heckenrose mit einem verschneiten Feld im Hintergrund. © H. Schütze

Pflanzliste / Gehölzliste


Die Liste anerkannter, gebietseigener Gehölze für Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen für das UNESCO-Biosphärenreservat Schaalsee steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung. [pdf 0,2 MB]

© E. Dornblut

Information für Bootsmarkeninhaber im Bereich des UNESCO-Biosphärenreservates Schaalsee in den Landkreisen Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg
 

Die Registrierung und Verteilung von Bootsmarken erfolgt über das Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe. Das Einsetzen ortsfremder und nicht für den Schaalsee registrierter Boote oder sonstiger Schwimmkörper wie z.B. Belly-Boote und Stand-Up Paddle ist nicht gestattet.

Alle Bootsmarkeninhaber, die einen gültigen Fischereischein und eine Angelaubnis für das zu befahrene Gewässer besitzten, dürfen ohne zusätzliche Antragstellung einen e-Motor mit folgenden Parametern nutzen: eine Motorleistung von höchstens einem Kilowatt, eine Wasserverdrängung von höchstens 1500 kg sowie eine Höchstgeschwindigkeit von sechs Kilometern in der Stunde. (§ 21 Landeswassergesetz M-V (LWaG MV)).

Alle anderen Bootsmarkeninhaber müssen, wenn Sie einen e-Motor nutzen möchten, einen Antrag an die untere Wasserbehörde des jeweiligen Landkreises stellen. In den untenstehenden Links, können Sie das notwendige Formular herunterladen. In die Zeile "Zweck der Fahrt" bzw. "Angben zur Nutzung"  bitte auch die Nr. der Bootsmarke eintragen.

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an:
 

Landkreis Ludwigslust-Parchim, Frau Krüger - Telefon:  03871 722 6871

Landkreis Nordwestmecklenburg, Frau Hüls - Telefon: 03841 3040 6614

Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe, Frau Schwan - Telefon: 0385 588631 12
 

Formular Landkreis Ludwigslust-Parchim  [pdf 0,2 MB]

Formular Landkreis Nordwestmecklenburg [pdf 0,1 MB]