Anträge und Formulare

Antrag Regionalmarke
Antrag auf die Mitgliedschaft in der Partnerinitiative und Regionalmarke
Biosphärenreservates Schaalsee - Für Leib und Seele [pdf 0,8 MB]
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet Regionalentwicklung und touristische Infrastruktur: Frau Hoffmeister | E-Mail: S.Hoffmeister(at)bra-schelb.mvnet.de

Baumschutz
Den Antrag auf Fällung / Pflege von Einzel- bzw. Alleebäumen oder Baumreihen [pdf 0,8 MB] entsprechend §§ 18, 19 Naturschutzausführungsgesetz NatSchAG M-V können Sie hier einsehen, ausfüllen und speichern.

Förderrichtlinie Wolf
Seit dem Jahr 2006 gibt es wieder dauerhaft freilebende Wölfe in Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderrichtlinie Wolf regelt unter anderem die Rahmenbedingungen für Kompensationszahlungen im Falle von getöteten oder verletzten Nutztieren. Weiterhin werden Präventionsmaßnahmen oder für laufende Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch den Wolf gefördert.
Die aktuell geltende Fassung der Förderrichtlinie, entsprechende Antragsformulare sowie aktuelle Informationen finden Sie hier.
Ansprechpartner im Biosphärenreservatsamt ist das Sachgebiet Forschung und Monitoring: Herr Hippke | E-Mail: M.Hippke(at)bra-schelb.mvnet.de

Wir fördern Naturschutzprojekte!
Im Rahmen der Naturschutzförderrichtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern werden Vorhaben des Naturschutzes mit dem Ziel der Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität gefördert. Zuwendungsempfänger können natürliche Personen, juristische Personen des privaten Rechts und juristische Personen des öffentlichen Rechts sein.
Das Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe ist die zuständige Förderbehörde für die UNESCO-Biosphärenreservate Schaalsee und Flusslandschaft Elbe M-V. Wenn Sie ein Naturschutzprojekt in diesen Gebieten umsetzen möchten, können Sie uns gerne Ihren Antrag im Rahmen der Naturschutzförderrichtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu senden.
Hier gelangen Sie zu den Antragsformularen und Bestimmungen.

Pflanzliste / Gehölzliste
Die Liste anerkannter, gebietseigener Gehölze für Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen für das UNESCO-Biosphärenreservat Schaalsee steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung. [pdf 0,2 MB]

Information für Bootsmarkeninhaber im Bereich des UNESCO-Biosphärenreservates Schaalsee in den Landkreisen Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg
Laut § 21 Nr. 7 Wasserhaushaltsgesetz ist die untere Wasserbehörde berechtigt, das Befahren auf nicht schiffbaren Gewässern zu regeln. Untere Wasserbehörde sind die Landkreise. Geregelt wird hier speziell das Befahren mit Verbrennungs- oder E-Motor. Wer auf einem See im Biosphärenreservat Schaalsee ein Boot mit Plakette mit einem E-Motor betreibt, muss von der unteren Wasserbehörde eine Genehmigung hierzu haben.
Der Antrag ist an den jeweiligen Landkreis zu stellen. In dem unten stehenden Link, können Sie sich das dafür notwendige Formular herunterladen. In die Zeile Zweck der Fahrt, bitte die Nr. der Bootsplakette eintragen.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an den
Landkreis Ludwigslust-Parchim, Herrn Wulf - Telefon: 03871 7226852
den Landkreis Nordwestmecklenburg, Frau Hüls - Telefon: 03841 30406614
oder an das Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe, Frau Vinzing - Telefon: 0385 58863111
Formular Landkreis Ludwigslust-Parchim [pdf 0,2 MB]
Formular Landkreis Nordwestmecklenburg [pdf 0,1 MB]