Anträge und Formulare

Antrag Regionalmarke
Antrag auf die Mitgliedschaft in der Partnerinitiative und Regionalmarke
Biosphärenreservates Schaalsee - Für Leib und Seele [pdf 0,8 MB]
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet Regionalentwicklung und touristische Infrastruktur: Frau Hoffmeister | E-Mail: S.Hoffmeister(at)bra-schelb.mvnet.de

Baumschutz
Den Antrag auf Fällung / Pflege von Einzel- bzw. Alleebäumen oder Baumreihen [pdf 0,8 MB] entsprechend §§ 18, 19 Naturschutzausführungsgesetz NatSchAG M-V können Sie hier einsehen, ausfüllen und speichern.

Förderrichtlinie Wolf
Seit dem Jahr 2006 gibt es wieder dauerhaft freilebende Wölfe in Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderrichtlinie Wolf regelt unter anderem die Rahmenbedingungen für Kompensationszahlungen im Falle von getöteten oder verletzten Nutztieren. Weiterhin werden Präventionsmaßnahmen oder für laufende Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch den Wolf gefördert.
Die aktuell geltende Fassung der Förderrichtlinie, entsprechende Antragsformulare sowie aktuelle Informationen finden Sie hier.
Ansprechpartner im Biosphärenreservatsamt ist das Sachgebiet Forschung und Monitoring: Herr Hippke | E-Mail: M.Hippke(at)bra-schelb.mvnet.de

Pflanzliste / Gehölzliste
Die Liste anerkannter, gebietseigener Gehölze für Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen für das UNESCO-Biosphärenreservat Schaalsee steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung. [pdf 0,2 MB]

Information für Bootsmarkeninhaber im Bereich des UNESCO-Biosphärenreservates Schaalsee in den Landkreisen Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg
Die Registrierung und Verteilung von Bootsmarken erfolgt über das Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe. Das Einsetzen ortsfremder und nicht für den Schaalsee registrierter Boote oder sonstiger Schwimmkörper wie z.B. Belly-Boote und Stand-Up Paddle ist nicht gestattet.
Alle Bootsmarkeninhaber, die einen gültigen Fischereischein und eine Angelaubnis für das zu befahrene Gewässer besitzten, dürfen ohne zusätzliche Antragstellung einen e-Motor mit folgenden Parametern nutzen: eine Motorleistung von höchstens einem Kilowatt, eine Wasserverdrängung von höchstens 1500 kg sowie eine Höchstgeschwindigkeit von sechs Kilometern in der Stunde. (§ 21 Landeswassergesetz M-V (LWaG MV)).
Alle anderen Bootsmarkeninhaber müssen, wenn Sie einen e-Motor nutzen möchten, einen Antrag an die untere Wasserbehörde des jeweiligen Landkreises stellen. In den untenstehenden Links, können Sie das notwendige Formular herunterladen. In die Zeile "Zweck der Fahrt" bzw. "Angben zur Nutzung" bitte auch die Nr. der Bootsmarke eintragen.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an:
Landkreis Ludwigslust-Parchim, Frau Krüger - Telefon: 03871 722 6871
Landkreis Nordwestmecklenburg, Frau Hüls - Telefon: 03841 3040 6614
Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe, Frau Schwan - Telefon: 0385 588631 12
Formular Landkreis Ludwigslust-Parchim [pdf 0,2 MB]
Formular Landkreis Nordwestmecklenburg [pdf 0,1 MB]