Gesetze und Verordnungen

Schild mit gelber Eule und Aufschrift Biosphärenreservat Schaalsee an einem Weg © E. Dornblut

Das Biosphärenreservat Schaalsee ist kein zusammenhängendes, großes Naturschutzgebiet (NSG). Nur Teile der Fläche werden als Naturschutzgebiet geschützt. Der größte Teil der Fläche ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.

Die Entwicklungszone umfasst 19.994 ha (64,5 % ) der Fläche des Biosphärenreservates. Sie ist der Wirtschafts- und Erholungsraum, in dem eine umweltverträgliche Regionalentwicklung im Vordergrund steht. Die Entwicklungszone ist als Landschaftschutzgebiet ausgewiesen.

Die Pflegezone umfasst 9.257 ha (29,9 %) der Fläche des Biosphärenreservates. Sie schützt besonders wertvolle Bereiche der Kulturlandschaft, die durch schonende Landnutzung erhalten bzw. entwickelt werden sollen. Diese Bereiche sind zum größten Teil als Naturschutzgebiete ausgewiesen.

Die Kernzone umfasst 1.749 ha (5,6 %) der Fläche des Biosphärenreservates. Hier steht die Entwicklung der Natur ohne den Einfluss des Menschens im Vordergrund, hier entsteht Wildnis. Kernzonen liegen meist innerhalb der Naturschutzgebiete.  (Alle Daten Stand 2020)

Im Folgenden finden Sie die Auflistung der gesetzlichen Bestimmungen im Biosphärenreservat Schaalsee. Wundern Sie sich nicht, dass einige Gesetze noch in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) ausgewiesen worden sind. Mit dem Einigungsvertrag wurden diese Gesetze in bundesdeutsches Recht überführt.

1.1.
Verordnung über die  über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung Biosphärenreservat Schaalsee [pdf 3,0 MB] vom 12. September 1990 (Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik, Sonderdruck NR.1477 des Gesetzblattes, Berlin 1. Oktober 1990)
Diese PDF enthält auch:  Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung Naturpark Schaalsee vom 20. November 1992 Gesetzblatt M-V  Nr. 791-1-14


1.2.
Erstes Gesetz zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes vom 14. Mai 2002 [pdf 0,2 MB]
Artikel 2 Gesetz über das Biosphärenreservat Schaalsee, (GVOBI M-V 2002 Nr. 6  S. 188)

Naturschutzausführungsgesetz M-V
NatschAG vom 23.02.2010 
Folgende Paragraphen:  § 1, § 4 und § 5 regeln die Zuständigkeiten des Biosphärenreservatsamtes Schaalsee-Elbe

3.1.
Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Schaalseelandschaft" [pdf 0,2 MB] Landkreis Ludwigslust
vom 30. September 1998 (Amtliche Bekanntmachung des Landkreises Ludwigslust in: Der Landkreisbote Ausgabe 10/98)


3.2.
Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Schaalsee-Landschaft“ im Landkreis Nordwestmecklenburg  [pdf 0,2 MB]
vom 27. Mai 1999, (Amtliche Bekanntmachungen in: Nordwestblick Ausgabe 6/99 / 09.06.1999)

5.1.   Anordnung zur Befahrung des Schaalsees [pdf 0,5 MB]
vom 14.03.2005 (veröffentlicht im Kommunalanzeiger des Amtes Zarrentin  Nr.06/2005)


5.2.  Anordnung zur Befahrung der Schilde [pdf 2 MB]


5.3.  Naturdenkmalverordnung des Biosphärenreservates [pdf 2 MB]


5.4.  Antrag auf Pflege und Fällung von Bäumen [pdf 0,3 MB]


5.5.  Heckenerlass

Erlass zum Schutz, zur Pflege und Neuanpflanzungen von Feldhecken in M-V. vom 20.12.2001