Verhalten im Biosphärenreservat

Wanderer in einem Naturschutzgebiet welches mit einem Schild Naturschutzgebiet gekennzeichnet ist. © E. Dornblut

Wir freuen uns über Ihren Besuch im UNESCO-Biosphärenreservat Schaalsee. 150 km ausgeschilderte Wander- und Radwege laden zu Aktivitäten in der Natur ein. An den zahlreichen Seen im Biosphärenreservat gibt es ausgewiesene Badestellen. Um die Schönheit und den ökologischen Wert der Schaalseelandschaft zu erhalten ist ein hohes Maß an Rücksichtnahme erforderlich. Die intakte Natur ist das Kapital der Schaalseeregion.

Bitte beachten Sie die Regeln und unterstützen Sie damit aktiv den Schutz der Pflanzen und Tiere am Schaalsee!

Boot fahren

© E. Dornblut
Schaalsee in der Morgendämmerung

Auf Grund seiner wertvollen Naturausstattung sind weite Teile des Schaalsees und der sich anschließenden Seenkette als Naturschutzgebiete ausgewiesen.
Der individuelle Bootsverkehr ist deshalb auf eine limitierte Anzahl von registrierten Wasserfahrzeugen beschränkt. Das Einsetzen von nicht registrierten Wasserfahrzeugen (z.B. von Booten, Modellbooten, SUP-Boards) ist auf sämtlichen Seen des UNESCO-Biosphärenreservates Schaalsee verboten. Außerdem sind das Surfen und das Tauchen mit Pressluftgeräten nicht gestattet.

In Zarrentin gibt es einen Bootsverleih, wo Sie Tretboote, Kanus und sogar Segelboote ausleihen können.

Alternativer Text © S. Hoffmeister
Kraniche am Abendhimmel

Der Schaalsee ist als europäisches Vogelschutzgebiet ausgewiesen. In der kalten Jahresezeit ist er ein wichtiger Schlafplatz für Kraniche und nordische Gänse. Im Sommer ein wichtiger Brutplatz für zahlreiche Entenarten und Graugänse. Aus Rücksicht auf die Kraniche und Wasservögel ist sowohl die Anzahl der Boote als auch die Befahrenszeit auf dem Schaalsee beschränkt.

Das Befahren des Schaalsees ist vom 01. April bis zum 31. August in der Zeit von 6:00 bis 21:00 Uhr und in der übrigen Jahreszeit von 8:00 bis 18:00 Uhr, ausschließlich mit für den Schaalsee registrierten Booten zulässig. Der Woezer See darf während der Brutzeit, vom 15. März bis zum 15. Juli, nicht befahren werden.

© TMV_Kirchgessner
Am Schaalsee

Folgende Bereiche sind für jeglichen Bootsverkehr und für Schwimmkörper jeder Art gesperrt:

  • ein Schutzbereich von 20 m parallel zur Röhrichtzone
  • das Gebiet des Strandbades Zarrentin
  • Teile des Sees, die als Naturschutzgebiete ausgewiesen sind. Diese Seeteile sind mit gelben Tonnen gekennzeichnet. Diese Bereich sind für das Befahren und Angeln nicht zulässig.
  • alle Fließgewässer im Biosphärenreservat Schaalsee
     

Das Anlegen außerhalb von bestehenden öffentlichen Stegen oder Bootsanlegestellen ist untersagt.

Baden und Angeln

Strandbad Zarrentin am Schaalsee, eine von vielen Bademöglichkeiten © E. Dornblut
Strandbad Zarrentin am Schaalsee

Baden
 

Neben dem Schaalsee gibt es im Biosphärenreservat zahlreiche weitere Seen. Bitte baden Sie ausschließlich an den offiziellen Badestellen. Ein Strandbad mit der entsprechenden Infrastruktur und einem schönen Spielplatz finden Sie in Zarrentin. Nehmen Sie bitte Rücksicht auf andere Badegäste und vermeiden Sie laute Musik und Lärm.
 

Angeln


Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Bestimmungen des Landesfischereirechts. Außerdem ist der Erwerb einer Angelkarte beim Fischereiberechtigten notwendig.

Weitere Informationen zum Angeln im Biosphärenreservat Schaalsee finden Sie auch in unserer Broschüre Den Schaalsee erleben - Baden, Angeln, Boot fahren [pdf 2,6 MB].

Fotografieren und Drohnen

Drohne in der Luft © E. Dornblut
Der Einsatz von Drohnen ist im Biosphärenreservat Schaalsee grundsätzlich verboten.

Fotografieren
 

Fotografieren und Filmen Sie am besten immer vom Weg aus, in den Naturschutzgebieten unbedingt nur vom Weg aus und ohne Tiere oder die Pflanzenwelt zu stören. Von diesen goldenen Regeln profitieren Natur UND Mensch.

Gehen die Foto- und Filmprojekte über individuelle persönliche Vorhaben in diesem Rahmen hinaus, ist eine Genehmigung erforderlich. Hierzu genügt zunächst eine formlose Anfrage mit Beschreibung des Vorhabens per E-Mail an: poststelle(at)bra-schelb.mvnet.de.  Durch das Biosphärenreservatsamt wird dann geprüft, ob Naturschutz und Filmprojekt sich vereinbaren lassen.


Grundsätztlich ist das Biosphärenreservat keine Spiel-, Musik-, oder Werbefilmkulisse und es dürfen nur Aufnahmen im Schutzgebiet gemacht werden, die an anderer Stelle nicht möglich sind und einen Bezug zum Naturschutzanliegen haben. Dabei steht auch hier an erster Stelle, dass Störungen der Tier- und Pflanzenwelt vermieden werden.

 

Drohnen


Um allen Tieren im Biosphärenreservat die nötige Ruhe zukommen zu lassen und die letzten Rückzugsmöglichkeiten zu erhalten, ist die Nutzung von Flugobjekten, wie Drohnen, Gleitschirmen, Modellfluggeräten oder sonstigen Luftfahrzeugen im Biosphärenreservat verboten. Die Lufverkehrsordnung vebietet den Einsatz von Drohnen über Naturschutzgebiete , nachzulesen im  Flyer Drohnenverordnung [pdf 0,4 MB]. Außerdem ist der Einsatz von Luftfahrzeugen jeder Art, zu denen auch Drohnen gehören,  nach der Biosphärenreservatsverordnung (§ 6) [pdf 2,1 MB] verboten.

Tiere kennen diese Fremdkörper am Himmel nicht. Viele Arten fliehen, verbrauchen wichtige Energiereserven oder verlassen ihre Brutplätze.


Weitere Informationen zur Nutzung von Drohnen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur  www.bmvi.de/drohnen

Feuerwerke

Aufsteigende Feuerwerkskörper mit gleichzeitigen Licht- und Schalleffekten können zu Störungen von Vögeln führen. © D. Foitlänger
Feuerwerke: Für Zuschauer ein tolles Erlebnis - für die Tierwelt oft eine erhebliche Beeinträchtigung.

Feuerwerke erfreuen sich nicht nur zum Jahreswechsel einer großen Beliebtheit, sondern werden immer öfter auch im Jahresverlauf zu privaten Anlässen oder bei Großveranstaltungen durchgeführt.
Die Durchführung von Feuerwerken kann mit erheblichen Beeinträchtigungen der Vogelwelt verbunden sein. Das Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe, als untere Naturschutzbehörde, hat sicherzustellen, dass die europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten nicht erheblich gestört werden.
Um zu gewährleisten, dass ein geplantes Feuerwerk mit den Vorgaben des Naturschutzrechts vereinbar ist, sind Feuerwerke, die nicht zu Silvester geplant werden, beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern zu beantragen. Dieses beteiligt dann die jeweils zuständige Naturschutzbehörde, im UNESCO-Biosphärenreservat Schaalsee ist das das Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe.


Die folgenden Regeln gelten im gesamten Biosphärenreservat

Parken Sie nur auf ausgewiesenen Parkplätzen! Das Übernachten auf Parkplätzen ist nicht gestattet, wenn diese nicht ausdrücklich als Wohnmobilstellplätze ausgewiesen sind.

Verlassen Sie in Naturschutzgebieten die Wege nicht.


Verhalten Sie sich ruhig und rücksichtsvoll. Ihre Chance Tiere zu sehen, steigt dadurch!

Bitte leinen Sie Ihren Hund an!
Auch der treuste Vierbeiner wird mal schwach, wenn er Hase, Fuchs oder Reh vor die Nase bekommt. Ersparen Sie den Wildtieren die gefährliche Hetzjagd und ihrem Hund die Gefahr im Wald zu verschwinden.

Hinterlassen Sie keinen Abfall!
Müll ist nicht nur ein unschöner Anblick. Getränkedosen oder Plastik­schnüre können zur tödlichen Falle für Wildtiere werden. Nehmen Sie all das, was Sie mitgebracht haben, wieder mit.

Entnehmen Sie nichts aus der der Natur! Im Biosphärenreservat unterliegen Pflanzen und Tiere einem besonderen Schutz.
Das Sammeln von Pilzen und Beeren ist nur für den Eigenbedarf und nur außerhalb von Naturschutzgebieten gestattet.

Feuer machen ist im Biosphärenreservat nicht gestattet. Auch nicht an den ausgewiesenen Badestellen!

Stand Up Paddling ist auf den Seen des Biosphärenreservates nicht gestattet!

Das Tauchen mit Pressluftgeräten ist in den Seen des Biosphärenreservates nicht gestattet.

Campen Sie nur auf ausgewiesenen Campingplätzen! Das Campen in der freien Natur ist nicht gestattet.

Achtung! Natur heißt auch Gefahr!
In den Naturschutzgebieten des Biosphärenreservates muss jederzeit mit umstürzenden Bäumen und herabfallenden Ästen gerechnet werden. Das Betreten erfolgt auf eigene Gefahr (§ 28 Betreten des Waldes, Waldgesetz M-V).

Nutzen Sie keine Drohnen.
Die Lufthoheit gehört im Biosphärenreservat den Vögeln. Es ist verboten, Luftfahrzeuge,  Modellfluggeräte und Drohnen aller Art nutzen. Vögel und andere Tiere nehmen sie als Bedrohung wahr.